Wissenswertes zur JuLeiCa
Die Juleica macht Dich zum ausgebildeten und qualifizierten Jugendgruppenleiter. Vorläufer der Jugendleiter/in-Card ist der Jugendgruppenleiterausweis gewesen, der Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit seit 1982 ausgestellt wird. Im November 1998 haben die Länder die Einführung der neuen Jugendleiter/innen-Card beschlossen.
Die mehrtätige Ausbildung zum/zur Gruppenleiter/in macht Euch für die Jugendarbeit fit. Neben praktischen Anregungen für Gruppenstunden (z. B. Abenteuer-, Spiel-, Gruppen- Erlebnis-pädagogik, Teamarbeit und Konfliktlösung) werden auch die Bereiche Recht und Finanzen behandelt. So werdet Ihr zu echten Spezialisten in der Jugendarbeit. Die Jugendgruppenleiter-Card(Juleica) bringt Euch aber nicht nur eine Qualifikation und Anerkennung, sondern bietet auch zahlreiche regionale und bundesweite (kostenlose Mitgliedschaft im DJH, Angebote für spezielle Rechtsschutzversicherungen u.v.m.) Vergünstigungen.
Darüber hinaus können auch Vergünstigungen in anderen Kreisen bzw. kreisfreien Städten in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt auch für andere Bundesländer.
Noch mehr Informationen zur Juleica und den Vergünstigungen bekommt Ihr unter www.juleica.de!
Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit!
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in/für Schleswig-Holstein haben ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit ggf. Anspruch auf Freistellung (Sonderurlaub), wenn sie an einer Maßnahme ...
- als Gruppenleiter mitwirken wollen oder
- an einer Grundausbildung zum Erwerb der Jugendleiter-Card oder
- an einer Fortbildung (Maßnahme der Jugendarbeit) zur Verlängerung der Gültigkeit der Card
... teilnehmen.
Die Mitwirkung und Teilnahme an solchen Maßnahmen ist Ausdruck eines unverzichtbaren gesellschaftlichen Engagements in einem wichtigen Gebiet der Jugendhilfe und daher nicht Urlaub im Sinne von Erholung. Arbeitgeber stehen daher einerseits in der gesetzlichen Pflicht, können andererseits aber u.U. auf die in der Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zurückgreifen.
Hier findest du alles zur Freistellung und zum Verdienstausfall:
Alle Inhaber der Juleica die im Kreis Ostholstein aktiv Jugendarbeit leisten (muß vom Träger/Verein bestätigt werden) haben Anspruch auf eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150€. Diese wird zu je einem Drittel vom Träger/Verein, der Stadt und dem Kreis gezahlt.
Bitte nutze dafür das entsprechende Antragsformular.
Ihr müsst bei einem Träger bzw. einer ehrenamtlichen Organisation Mitglied sein, um eine Juleica beantragen und erhalten zu können. Träger können u.a. ein Sportverein, die freiwillige Feuerwehr, eine Pfadfinder-, Jugendrotkreuz oder DLRG-Gruppe sein. Sofern Ihr nun ausgebildeter Jugendgruppenleiter werden und eine Juleica beantragen möchtet, müsst Ihr noch einen JGL-Kurs (50 Unterrichtseinheiten) absolvieren. Teilnehmen kann jeder von Euch, der mindestens 15,5 Jahre alt ist! Für die Beantragung müsst Ihr zudem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten) nachweisen.
Kurse/Ausbildung sind beim Landesjugendring SH zu erfragen.
Die Juleica kann seit 2010 nur noch online beantragt weden. Dies müsst ihr über die Seite www.juleica.de vornehmen.
Die Juleica ist normalerweise 3 Jahre gültig. Danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Hierfür müsst ihr eine Fortbildungsbescheinigung (gemäß der Landesrichtlinie) vorlegen, die nicht älter als 3 Jahre ist.
Fortbildungen bitte beim Landesjugendring SH erfragen.