Energiepauschale

Liebe Freund*innen,

 

die Mail ist nur für die relevant, die Gehälter oder Aufwandsentschädigungen zahlen:

Im September gibt es 300€ steuerfrei mit Septemberlohn für alle, die am 1.9. beschäftigt sind, als Energiepreispauschale vom Bund. Der*die Arbeitgeber*in zahlt sie aus und holt sie sich von der Lohnsteuer wieder. Dies gilt auch für Freiwilligendienstleistende und Minijobber, die bestätigen, dass sie keinen anderen „Hauptjob" haben (gefährdet nicht die Minijob-Obergrenze von 450€, allerdings ist noch nicht klar, ob dann Lohnsteuer anfällt). Ehrenamtliche mit steuerfreier Aufwandsentschädigung ohne anderen „Hauptjob" erhalten die Pauschale über eine Lohnsteuerklärung. Werden die Ehrenamts-/Übungsleiter*innenpauschalen durch die EPP überschritten, fallen ggf. Steuern an. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

Die Mindestlohnsteigerung ist sicher bekannt: ab Juli 10,45€, ab Oktober 12€. Ab Oktober außerdem Minijobgrenze 520€ statt 450€.

Zurück