Wichtige Hinweise zum JFW
Der Kreisjugendring Ostholstein e.V. hat am 01.04.2015 die Abwicklung des Jugendferienwerkes vom Kreis Ostholstein übernommen.
Das Jugendferienwerk beinhaltet die "Besondere Förderung" für die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten für folgende Personengruppen:
1. Familien, die Leistungen zum Lebensunterhalt (insbesondere SGB II oder Sozialhilfe) erhalten, sowie Familien, die Kindergeldzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz) erhalten, und Geringverdiener.
2. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
3. Pflegefamilien in Bezug auf ihnre teilnehmenden Pflegekinder.
Die Kinder und Jugendlichen, müssen im Kreis Ostholstein gemeldet sein und nicht zwingend einem Verein angehören.
Träger der Freizeiten im Jugendferienwerk sind z.B. anerkannte Gruppen der Jugendarbeit, Kirchengemeinden und Jugendfreizeitstätten.
Die Freizeit muß sich über min. 7 Tage erstrecken. Der Zuschuß beträgt 15,00€ pro Tag.